Elektronische Buchführung

GoBD – Was Sie wissen müssen

Die GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff) sind Vorgaben des Bundesfinanzministeriums, die die Erwartungen an IT-gestützte Buchführungen in Unternehmen definieren. 


Am 11. März 2024 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) Änderungen der GoBD und somit die derzeit gültige Fassung herausgegeben.

Diese Richtlinien fassen gesetzliche Anforderungen an die Buchhaltung und deren Interpretation durch die Finanzverwaltung zusammen. Bei Nichteinhaltung können umfangreiche Zuschätzungen durch Betriebsprüfer erfolgen.

Vorgaben ab 1. April 2024:

Was Unternehmen jetzt wissen müssen

Ab dem 1. April 2024 treten neue Regelungen in Kraft, die insbesondere den Zugriff der Finanzbehörden und die Datenüberlassung betreffen.

Hier die wichtigsten Änderungen im Überblick:

  • Datenüberlassung: Unternehmen müssen steuerrelevante Daten in maschinenlesbaren Formaten wie CSV, XML oder XBRL bereitstellen.
  • Erweiterte Zugriffsrechte: Finanzbehörden erhalten erleichterten Zugriff auf elektronische Unterlagen, um steuerliche Prüfungen effizienter und schneller durchzuführen.


Diese Änderungen betreffen Unternehmen aller Größen. Wir empfehlen,
Software und Prozesse frühzeitig anzupassen, um den Anforderungen gerecht zu werden und Steuerschätzungen sowie Sanktionen zu vermeiden.

 

Tipp: Überprüfen Sie rechtzeitig, ob Ihre IT-Systeme den aktualisierten Anforderungen entsprechen, und schulen Sie Ihre Mitarbeiter entsprechend.

Wer ist betroffen?

Alle Unternehmen, die steuerrelevante Daten elektronisch führen, darunter:

  • Freiberufler
  • Selbstständige
  • Kleine und mittelständische Unternehmen (KMU)
  • Großunternehmen und Konzerne

Auch Kassensysteme und Buchhaltungssoftware sind von den Änderungen betroffen.

 

Pflichten ab 1. April 2024

  1. GoBD-konforme Buchhaltungssoftware: Sicherstellen, dass die Software maschinenlesbare Exporteermöglicht.
  2. Verfahrensdokumentation: Erstellen oder aktualisieren, um Prozesse nachvollziehbar zu machen.
  3. Änderungsprotokolle führen: Alle Änderungen an Buchhaltungsdaten lückenlos dokumentieren.
  4. Datenzugriff für Finanzbehörden sicherstellen: Sicherstellen, dass Daten auf Anforderung exportierbar sind.
Bußgelder & Steuerschätzungen  vermeiden! Risiken bei Verstößen
Bei Nichteinhaltung der neuen Vorgaben können Betriebsprüfer umfangreiche Zuschätzungen vornehmen. Solche Zuschätzungen können zu erheblichen Steuerforderungen und potenziellen Sanktionen führen. Jetzt beraten lassen!
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