Zukunftssicher ARCHIVIEREN
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Digitale Archivierung und Aufbewahrungspflichten

Digitale Dokumente müssen, wie in Papierform, oft 10 oder in bestimmten Fällen 6 Jahre aufbewahrt werden. Dabei ist es entscheidend, auf langlebige Formate wie PDF oder TIF zu setzen und Cloudspeicher auf EU-Servern zu bevorzugen. Für steuerrelevante Daten, die außerhalb Deutschlands gespeichert sind, ist eine Genehmigung des Finanzamtes nötig. Datensicherheit, besonders unter Beachtung der Datenschutzgrundverordnung, ist essenziell. Zugänge und Passwörter sollten sicher hinterlegt werden, um den Datenzugriff langfristig zu sichern.

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FAQ's - Fragen und Antworten

Zukunftssichere Archivierung

Wie lange muss ich im digitalen Zeitalter aufbewahren?

Antwort

Genauso lang, die im Papierzeitalter: 10 Jahre (bzw. 6 Jahre bei einigen Dokumenten)

Wie stelle ich sicher, dass das Datenformat noch 10 Jahre lesbar ist?

Antwort

Hier sollte auf ein System gesetzt werden, welches es aller Wahrscheinlichkeit nach in 10 Jahre auch noch gibt, bzw. dessen Hersteller für eine Datentransformation bzw. -Migration garantiert. Gängige Formate, wie das PDF bzw. TIF wird es auch in den nächsten 10 Jahren noch geben. Namhafte Hersteller sorgen in aller Regel für eine Abwärtskompatibilität.

Wie stelle ich sicher, dass die Datenträger "halten"?

Antwort

Aufgrund der steigenden Komplexität der EDV-Landschaft ist ein "selber drum kümmern" ein erhöhtes Risiko. Cloudlösungen auf deutschen bzw. innereuropäischen Servern mag in der heutigen Zeit sicherer sein, als selber auf DVDs, USB-Sticks oder externen Festplatten zu sichern. Es ist - wie so oft - eine Einzelfallentscheidung.

Wo lagern meine Daten?

Antwort

Alle steuerrelevanten Daten, die außerhalb Deutschlands lagern, bedürfen für deren Lagerung der Zustimmung des Finanzamt.

Wer hat Zugriff auf meine digitalen Daten?

Antwort

Auch hier spielt die Datensicherheit eine große Rolle (auch und gerade hinsichtlich der Datenschutzgrundverordnung).

Wie stelle ich sicher, dass auch nach meinem Abgang Zugriff auf die Daten besteht?

Antwort

Es mag sinnvoll sein, Passwörter und Zugangsdaten zu hinterlegen (z. B. in einem Schließfach), so dass der Rechtsnachfolger - sofern gewünscht - Zugriff hat. Betriebliche Zugänge sollten immer mit Vertretungsregelungen versehen sein.

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